TÜV & Gutachten Station Werther

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei wird das Fahrzeug hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme durch einen Prüfingenieur (PI) untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach §29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. 

Das Ingenieurbüro Tarrach, zusammen mit dem TÜV Nord, ist der zuverlässige Partner für die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug – wir leben Sicherheit.

Unsere Dienstleistungen vor Ort in Werther

Hauptuntersuchung

Unsere Prüfingenieure untersuchen über 150 Prüfpunkte, damit Sie auch weiterhin sicher unterwegs sind.

Abgasuntersuchung

Unsere Fachleute führen eine umfassende Abgasuntersuchung durch, damit Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Emissionsstandards erfüllt.

Umweltplakette

Sie erhalten Ihre Feinstuabplakette unkompliziert an unserer TÜV NORD Station. 

KFZ-Abnahmen

Unsere Prüfingenieure und unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes prüfen Änderungen und Anbauten an ihren Fahrzeugen und erteilen Betriebserlaubnisse.

Gutachten Unfallschaden

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Fahrzeugtechnik sind wir der kompetente Partner, der Ihnen nach einem Unfall hilft. Bei einem unverschuldeten Unfallschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens vollständig von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie profitieren somit in jedem Fall von unserem Gutachten, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Fahrzeug und Dienstleistung Auswahl
1
Fahrzeug
2
Termin
3
Daten
4
Überprüfen

Fahrzeug

Sie können Ihren Termin in der TÜV-Station Werther unkompliziert über unser Formular vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns jederzeit unter 0521 – 81638. Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Art von Fahrzeug Sie zum Termin anmelden wollen und welche Dienstleistungen für an dem Fahrzeug durchführen sollen.

PKW

Motorrad

Wohnmobil

Wohnwagen

Anhänger

Dienstleistungen PKW

Dienstleistungen Motorrad

Dienstleistungen Wohnmobil

Dienstleistungen Wohnwagen

Dienstleistungen Anhänger

Terminauswahl

Bitte wählen Sie den nächsten verfügbaren Termin. Sollten Sie einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt wünschen, wählen Sie bitte über die Datumsauswahl Ihren Wunschtermin. Unser Terminkalender wird durchsucht und zeigt Ihnen verfügbare Zeiten rund um diese.

Kalender Icon

Persönliche Daten

Zusammenfassung

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Nach der Buchung Ihres Termins erhalten Sie eine E-Mail zur zur Bestätigung.

Ihr Fahrzeug
Gebuchte Dienstleistungen
Termin
Ihr Name
E-Mail
KFZ-Kennzeichen
Telefonnummer
Prüfstation / Ort des Termins TÜV-Station Werther
Schwarzer Weg 2
33824 Werther

Anfahrt und Öffnungszeiten

TÜV & Gutachten Station Werther
Schwarzer Weg 2
33824 Werther

Tel.: 0521 81638
info@tarrach24.de

Öffnungszeiten:
Montag: 12:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 12:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag: 12:00 Uhr – 15:00 Uhr

Fragen und Antworten zur Hauptuntersuchung

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen können Sie hier herunterladen.

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein), bei abgemeldeten Fahrzeugen die letzte Zulassungsbescheinigung oder, falls nicht vorhanden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder o.Ä., sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein.

Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.

Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.