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Hauptuntersuchung inkl. UMA (AU) – TÜV Nord Station Bielefeld – Mitte (Ingenieurbüro Tarrach)

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der größten Garanten der Verkehrssicherheit. In der Regel steht die verpflichtende Überprüfung alle zwei Jahre an. Dabei wird das Fahrzeug hinsichtlich des Zustandes, der Funktion, der Ausführung und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme durch einen Prüfingenieur (PI) untersucht. Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung nach §29 der StVZO erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. 

Das Ingenieurbüro Tarrach, zusammen mit dem TÜV Nord, ist der zuverlässige Partner für die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug – wir leben Sicherheit.

Anfahrt und Öffnungszeiten

Eckendorfer Str. 14e
33609 Bielefeld
Öffnungszeiten:
Montags – Freitags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Grafenheiderstraße 84
33729 Bielefeld
Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie unter 0521 – 81638 einen Termin. 

Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren

Sie haben die Möglichkeit für die Terminvereinbarung entweder unsere Hotline – 0521 – 81638 –  zu kontaktieren oder Sie vereinbaren bequem online einen Termin für die gewünschte Dienstleistung.

Termin
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    Fahrzeug
    Dienstleistungen PKW
    Dienstleistungen Motorrad
    Dienstleistungen LKW
    Dienstleistungen Wohnmobil
    Dienstleistungen Anhänger
    Dienstleistungen Wohnwagen

    Fragen und Antworten zur Hauptunersuchung

    Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen können Sie hier herunterladen.

    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein), bei abgemeldeten Fahrzeugen die letzte Zulassungsbescheinigung oder, falls nicht vorhanden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder o.Ä., sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
    • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung

    Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

    Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
    • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
    • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

    • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
    • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
    • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
    • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

    Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

    Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

    Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein.

    Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
    Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

    Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.

    Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.